ADHS kennt keine Altersgrenze. Wenn Chaosprinzessin und Zappelphilipp erwachsenen sind, können Job oder Familienalltag zur Überforderung werden.
Bei Kindern müssen für die ADHS-Diagnose je 6 Symptome der Unaufmerksamkeit und Hyperaktivität vorliegen, bei Erwachsenen ab 17 Jahren je 5. Es wird zwischen einer milden, moderaten oder schweren Form unterschieden.
Erschwert wird die Diagnostik der ADHS durch den Umstand, dass zahlreiche Störungsbilder einer ADHS nicht nur täuschend ähnlich sein, sondern auch gemeinsam mit ihr auftreten können als sogenannte Komorbidität. Bei Verdacht müssen deshalb im diagnostischen Prozess alle anderen Erklärungsmöglichkeiten von Aufmerksamkeitsproblemen, Hyperaktivität und Impulsivität systematisch ausgeschlossen werden (Differentialdiagnose).
(DSM = Diagnostisches und Statistisches Handbuch psychischer Störungen der US-Psychiatrischen Vereinigung)
Zur Erteilung der Diagnose müssen die Symptome bereits im Kindesalter (bis 12 Jahre) auftreten, mindestens 6 Monate vorliegen und in zwei oder mehreren Lebensbereichen (Familie, Schule etc.) zu beobachten sein. Ausserdem dürfen sie nicht durch eine andere psychische Störung besser erklärt werden können.
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